Schutz-Vulkaneifel.de

Homepage der Ortsgemeinde Schutz

Allgemeine Bürgerinfos

Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer/-besitzer

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach unserer Satzung sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen und Gehwege ragenden Bewuchs zurückzuschneiden oder zu entfernen. Hierzu gehören insbesondere der Bewuchs am Bankett der Grundstücksgrenze.

Ich möchte Sie höflich bitten, dem Folge zu leisten. Vielen Dank!

Wann darf ich Rasenmäher, Freischneider und Co. nutzen?

Der Betrieb von Rasenmähern, Motorkettensägen, Bohrgeräten, Hydraulikhammern, Vertikutierern u. ä. ist nur an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig. Das Betriebsverbot am Mittag (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) gilt jedoch nicht für Maschinen, die gewerblich genutzt werden. 

Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser unterliegen Sonderregelungen. Sie dürfen gewerblich und privat nur von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesetzt werden. In Industrie- und Gewerbegebieten gelten die Betriebsverbote nicht.