Bürgerhaus |
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Das Bürgerhaus kann zu den u.a. Konditionen von allen ortsansässigen Vereinen, Gruppen und Bürgern gemietet werden. Direkt am Bürgerhaus befindet sich ein weitläufiger Grill-
und Spielplatz. |
| Die Belegung des Bürgerhauses ist immer im Veranstaltungskalender
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| Kurzfassung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Schutz |
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| Die Ortsgemeinde Schutz gestattet ortsansässigen Vereinen,
Gruppen und Bürgern nach vorheriger Terminabsprache und Abschluss eines
Mietvertrages die Benutzung der Räume des Bürgerhauses. Bei der Benutzung des Bürgerhauses sind die Vorschriften über den Jugendschutz, den Lärmschutz sowie den Brandschutz zu beachten. |
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| Öffentliche Veranstaltungen - für den 1. Tag - für jeden weiteren Tag der gleichen Veranstaltung |
130,00 € 70,00 € |
| Vereinsfeiern ohne Getränkeverkauf | 50,00 € |
| Familienfeiern | 75,00 € |
| Beerdigungen | 50,00 € |
| Kulturelle Veranstaltungen | Mietfrei |
| Reinigungskosten pauschal (der Saal ist besenrein zu übergeben) | 30,00 € |
| Alle Preise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. | |
| Sie benötigen die komplette Benutzerordnung? Dann bitte hier klicken! (80 KB) | |
Bilder vom Grill- und Spielplatz |
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