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Bürgerhaus

Das Bürgerhaus kann zu den u.a. Konditionen von allen ortsansässigen Vereinen, Gruppen und Bürgern gemietet werden.

Direkt am Bürgerhaus befindet sich ein weitläufiger Grill- und Spielplatz.

Einen Belegungskalender für das Bürgerhaus Schutz können Sie hier einsehen. Die Verfügbarkeit des Bürgerhauses ist im Belegungskalender stets unter Vorbehalt!

Kurzfassung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Schutz

Die Ortsgemeinde Schutz gestattet ortsansässigen Vereinen, Gruppen und Bürgern nach vorheriger Terminabsprache und Abschluss eines Mietvertrages die Benutzung der Räume des Bürgerhauses.

Bei der Benutzung des Bürgerhauses sind die Vorschriften über den Jugendschutz, den Lärmschutz sowie den Brandschutz zu beachten.

Öffentliche Veranstaltungen (Auszug)

  • für den 1. Tag ► 130,00 € | Nicht Ortsansässige ► 195,00 €
  • für jeden weiteren Tag der gleichen Veranstaltung ► 70,00 € | Nicht Ortsansässige ► 105,00 €
  • Vereinsfeiern ohne Getränkeverkauf ►50,00 €| Nicht Ortsansässige ► 75,00 €
  • Familienfeiern ► 75,00 €   | Nicht Ortsansässige ► 130,00 €
  • Beerdigungen ► 50,00 €| Nicht Ortsansässige ► 100,00 €
  • Kulturelle Veranstaltungen ► Mietfrei

Reinigungskosten pauschal (der Saal ist besenrein zu übergeben) ► 30,00 €

Die vollständige Entgeltordnung entnehmen Sie bitte der weiter unten verlinkten Benutzungsordnung, in der die Entgeltordnung (Stand 2023) enthalten ist.

Alle Preise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die komplette Benutzungsordnung kann hier herunter geladen werden: benutzungsordnung-buergerhaus_inkl_Entgeltordnung_2023.pdf

Bitte wenden Sie sich für eine Reservierungsanfrage an den Ortsbürgermeister Thomas Oertlin.

Ortsgemeinde Schutz
Bürgermeister
Thomas Oertlin

Zur Lay 22
D – 54570 Schutz

Telefon: (0 65 99) 89 73 008
Telefax: (0 65 99) 89 73 011

E-Mail: ortsgemeinde.schutz@vgdaun.de